EUTR: BLE bestätigt Verbot von Teakimporten aus Myanmar

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BLE/IHB
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Importe von Urwaldteak aus Myanmar stehen seit einiger Zeit stark in der Kritik. Rechtlicher Bewertungsmaßstab von Importen von Holz und Holzerzeugnissen in die EU ist die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Verordnung (EU) Nr. 995/2010. Diese verbietet zum einen die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz und verpflichtet andererseits die Marktteilnehmer (hier: die Importeure) zu einer sogenannten Sorgfaltspflichtregelung. Danach müssen Importeure nachweisen, dass das Risiko eines Importes von illegal geschlagenem Holz vernachlässigbar ist.

Im März 2017 erließ die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) deutschen Importeuren von Teakholz aus Myanmar gegenüber eine Anordnung, mit der den Marktteilnehmern aufgegeben wurde, im Sorgfaltspflichtsystem bestimmte Nachweise zur Ursprungsregion des Holzes vorzulegen sowie zusätzliche risikomindernde Belege zu beschaffen. Diese Anordnung wurde zeitgleich auf der BLE-Internetseite als allgemeine Information veröffentlicht (www.ble.de/holzimport).

Trotz der Hinweise, dass die Nachweisführung im Hinblick auf eine EUTR-konforme Dokumentation der geforderten Sorgfaltspflichtregelung schwierig sei, hätten auch nach deren Veröffentlichung einige Marktteilnehmer Teakholz aus Myanmar importiert, so die BLE.

BLE: Zurzeit kein EUTR-konformer Holzimport aus Myanmar möglich

Nach der Prüfung der für diese Importe erstellten Sorgfaltspflichtregelungen kommt die BLE zu dem Ergebnis, dass es – trotz entsprechender Bemühungen der Importeure – nach derzeitigem Erkenntnisstand offenbar nicht möglich ist, Holz aus Myanmar EUTR-konform in die EU zu importieren.

Keiner der vorgelegten Nachweise habe demnach als ausreichend angesehen werden können. Diese Einschätzung werde von den übrigen aus Myanmar Holz importierenden EU-Mitgliedsstaaten sowie der EU-Kommission geteilt. Myanmar sei an der Verbesserung der Situation interessiert. Das Land hat Maßnahmen für mehr Transparenz sowie die Zusammenarbeit mit NGOs angekündigt. Daher beziehe sich diese Einschätzung zunächst nur auf das vor dem durch Myanmar verhängten Einschlagsverbot 2016 geschlagene Holz.

Über Lieferungen von Holz, das nach der Wiederaufnahme des Einschlags (ab April 2017) geschlagen wurde, liegen der BLE bislang noch keine Informationen vor.

Den meisten der BLE vorgelegten Sorgfaltspflichtsystemen fehlt die erforderliche Rückverfolgbarkeit der Stämme bis zur Einschlagsregion. Entsprechende Nachweise bezogen sich entweder nur auf einen kleinen Teil der Gesamtlieferung oder es fehlten konkrete Zuordnungen durch Hammerschlagmarkierungen. In keinem Fall hätten alle der inzwischen bekannten Dokumente aus Myanmar (www.ble.de/holzimport) vorgelegen, die zumindest den behördlichen Nachweis der Legalität darstellen.

Niedriger Korruptionsindex macht staatliche Dokumente unbrauchbar

Auch bei diesen staatlichen Dokumenten führt die Berücksichtigung des niedrigen Korruptionsindex allerdings dazu, dass diese nicht als ausschließliche Legalitätsnachweise anerkannt werden können. Die von staatlichen Stellen ausgestellten Nachweise können weder als alleiniger Nachweis für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, noch als ausreichend risikomindernd angesehen werden. Der Korruptionsindex für Myanmar lag nach Transparency International 2015 bei 22 sowie 2016 bei 28; für 2017 wird er mit 30 angegeben. Dies zeigt zwar einerseits einen gewissen Erfolg staatlicher Bemühungen, doch liegen die Werte alle im nicht-tolerablen Bereich.

Keine Nachweise bekannt, die als risikomindernd gelten könnten

Für einige Importe hätten die Marktteilnehmer als risikomindernde Maßnahmen Verifizierungen von Dritten vorgelegt. Diese hätten sich zum Teil jedoch auf die Verifizierung der Authentizität staatlicher Stellen beschränkt. So sei von dritter Seite bescheinigt worden, dass bestimmte staatliche Dokumente tatsächlich von der Person oder der in dem Dokument angegebenen Stelle ausgestellt worden sind. In keinem Fall habe die Verifizierung über einen eigenen, unabhängigen, die tatsächlichen Angaben der staatlichen Stellen belegenden Aussagegehalt verfügt. Daher sei eine solche Verifizierung nicht ausreichend. Folglich, so die BLE, seien keine Nachweise bekannt, die als ausreichend risikomindernd im Sinne der EUTR gelten könnten.

Weiterhin besonderes Augenmerk auf Einfuhren – Verwahrung, Rücksendung und Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich

Aufgrund dieser Feststellungen werde die BLE entsprechende Einfuhren künftig weiterhin besonders überwachen. Lieferungen mit Ursprung Myanmar, auch wenn sie aus anderen Ländern wie beispielsweise Indien importiert werden, können dabei nach den Vorschriften des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (§ 2 Abs. 2 Buchstabe b) HolzSiG) zunächst in Verwahrung genommen werden.

Kann der BLE daraufhin innerhalb von vier Wochen die Einhaltung der EUTR-Vorschriften nicht nachgewiesen werden, wird gegenüber dem Importeur angeordnet, die Lieferung auf dessen Kosten an den Ursprungsort zurückzubringen. Außerdem wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens im Einzelfall geprüft.

Unbefriedigende Situation – BLE wird informieren

BMEL und BLE drücken ihr Bedauern über diese unbefriedigende Situation aus und äußern die Hoffnung, dass im Zuge der in Myanmar angestoßenen Reformen in Kürze verlässliche Legalitätsnachweise vorliegen werden. Sobald sich die Situation in Myanmar verbessere und die Einschätzung geändert werden könne, werde die BLE darüber informieren. Darüber hinaus finde weiterhin eine enge Abstimmung mit den Behörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission statt, um sicherzustellen, dass die EUTR einheitlich umgesetzt wird und deutsche Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden.

Nach Berichten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) weist Myanmar weltweit die dritthöchste Entwaldungsrate auf. Der Anteil illegal geschlagenen Holzes in Myanmar wird nach einem Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) von 2013 auf bis zu 80% geschätzt. Auch in seinem jüngsten Bericht spricht das UNODC von illegalen und korrupten Strukturen bei der Holzernte und dem Holzhandel in Myanmar.

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